AT - Academy for trauma therapy
Further education and registration
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EMDR ist nicht nur für die Behandlung von Trauma geeignet. Mittels besonderen Protokollen lassen sich damit auch andere psychische und körperliche Probleme erfolgreich behandeln.
Beim EMDR-Sonderprotokoll-Seminar werden Protokolle vorgestellt, geübt und diskutiert, die sich z.B. zur Behandlung von Sucht, Schmerz, Allergien und Tinnitus bewährt haben. In der inkludierten Supervision (3 Std.) werden Sie unterstützt, diese Protokolle bei konkreten KlientInnen anzuwenden.
Voraussetzung
EMDR Ausbildung, zumindest Level 1
Sa. 3.6.2023 - So. 4.6.2023
Sa.: 10:00 - 17:00
So.: 10:00 - 15:00
(12 Std/16 UE)
Leitung
Dr. Diana Schaffer, zertifizierte EMDR Supervisorin
Beitrag
€ 450
Falls Sie Mitglied der Ärztekammer sind und Fortbildungspunkte angerechnet bekommen wollen, müssen Sie dies bei der Anmeldung bekannt geben
Zur Website der Akademie für Traumatherapie mit der genauen Beschreibung dieses Angebotes
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kostenloser Rücktritt und Umbuchung bis eine Woche nach Anmeldung.
Ansonsten gilt: Bearbeitungsgebühr Lehrgänge bis 2 Monate vor Beginn bei Rücktritt € 100.- & bei Umbuchung € 50.-
Bearbeitungsgebühr Einzelmodul bis 2 Monate vor Beginn bei Rücktritt € 40.- & bei Umbuchung € 30.-
Bei Rücktritt vom 60. bis 21. Tag vor Beginn: Es werden 50 % der Kursgebühr rückerstattet bzw. sind fällig.
Ab 20 Tage vor Beginn: Keine Rückzahlung bzw. volle Zahlungspflicht, falls der Beitrag noch nicht bezahlt wurde.
Gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 50,- kann ein:e Ersatzteilnehmer:In genannt und der Platz weitergegeben werden. Ein Nichterscheinen, aus welchen Gründen auch immer, befreit nicht von der Zahlungspflicht.
Die Bearbeitungs- bzw. Stornogebühren gelten unabhängig davon, ob zum Zeitpunkt der Stornierung die Teilnahmegebühr bezahlt ist oder nicht.
Eine Rückvergütung nicht konsumierter Unterrichtseinheiten ist nicht möglich. Stornokosten für bereits gebuchte Zimmer und Unterkünfte sind von den Stornobedingungen der jeweiligen Veranstaltungshäuser abhängig und müssen mit diesen eigenständig geklärt werden. Wir haften nicht für anfallende Gebühren, die durch das Nichterscheinen entstehen.
Bei sehr geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen oder in gekürzter Form abzuhalten. Dies gilt auch wenn Verordnungen oder Reisebeschränkungen die Anreise bzw. Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen. Bereits einbezahlte Gebühren werden bei Absage vollständig, bei Kürzung anteilig rückerstattet.