AT - Academy for trauma therapy
Further education and registration
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Nicht nur eigene Traumatisierung kann zu entsprechenden Folgestörungen führen, auch von einer Generation auf die nächste übertragene Traumata können zu einer partiellen oder sogar kompletten Posttraumatischen Belastungsstörung führen.
Voraussetzungen
Psychotherapeut:in, Ärzt:in mit Psy III, Klin. Psycholog:in, Traumaspezifische Weiterbildung in EMDR zumindest Level 1, IBT zumindest ein Modul, Brainspotting oder in einem anderen Verfahren zur Traumaverarbeitung.
Maximal 12 Teilnehmer:innen
Zeiten
Fr: 14:00 – 20:00, Sa: 10:00 – 18:30, So: 10:00 - 15:00
19,5 Std/26 UE
Zur Website der Akademie für Traumatherapie mit der genauen Beschreibung dieses Angebots
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kostenloser Rücktritt und Umbuchung bis eine Woche nach Anmeldung.
Ansonsten gilt: Bearbeitungsgebühr Lehrgänge bis 2 Monate vor Beginn bei Rücktritt € 100.- & bei Umbuchung € 50.-
Bearbeitungsgebühr Einzelmodul bis 2 Monate vor Beginn bei Rücktritt € 40.- & bei Umbuchung € 30.-
Bei Rücktritt vom 60. bis 21. Tag vor Beginn: Es werden 50 % der Kursgebühr rückerstattet bzw. sind fällig.
Ab 20 Tage vor Beginn: Keine Rückzahlung bzw. volle Zahlungspflicht, falls der Beitrag noch nicht bezahlt wurde.
Gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 50,- kann ein:e Ersatzteilnehmer:In genannt und der Platz weitergegeben werden. Ein Nichterscheinen, aus welchen Gründen auch immer, befreit nicht von der Zahlungspflicht.
Die Bearbeitungs- bzw. Stornogebühren gelten unabhängig davon, ob zum Zeitpunkt der Stornierung die Teilnahmegebühr bezahlt ist oder nicht.
Eine Rückvergütung nicht konsumierter Unterrichtseinheiten ist nicht möglich. Stornokosten für bereits gebuchte Zimmer und Unterkünfte sind von den Stornobedingungen der jeweiligen Veranstaltungshäuser abhängig und müssen mit diesen eigenständig geklärt werden. Wir haften nicht für anfallende Gebühren, die durch das Nichterscheinen entstehen.
Bei sehr geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen oder in gekürzter Form abzuhalten. Dies gilt auch wenn Verordnungen oder Reisebeschränkungen die Anreise bzw. Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen. Bereits einbezahlte Gebühren werden bei Absage vollständig, bei Kürzung anteilig rückerstattet.
Falls Verordnungen oder Reisebeschränkungen die Anreise bzw. Durchführung nicht möglich machen, wird ein Ersatztermin genannt. Falls Sie zu diesem Ersatztermin nicht teilnehmen können besteht die Möglichkeit des kostenlosen Rücktritts bis eine Woche vor Beginn des ursprünglichen Termins.